Die seltsame Verwandlung von Einlieferungsdokumenten ist doch irgendwie faszinierend. Es sollte ein Einschreiben mit Rückantwort und persönlicher Unterschrift des Empfängers aufgegeben werden.
Der Kunde erhält folgendes Exemplar:
Das Kreuzchen bei Rückschein ist ja schon mal ganz gut gelungen, aber es fehlt denn doch was, oder? Und so korrigiert man dann, als der Kunde nicht mehr da war:
Logisch, wenn daraus eine "Einwurfeinschreiben" gemacht wird, bekommt der Kunde nicht die benötigte Unterschrift. Bezahlen durfte er selbstredend für ein Übergabe-Einschrieben mit Rückschein.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen